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Informationen für die Eltern zukünftiger Erstklässler

 

Sehr geehrte Eltern,

das Staatliche Schulamt Backnang hat folgende Regelung zum Stichtag und den Zeitpunkt der Einschulung veröffentlicht:

Kinder, die bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben (reguläre Einschulung) sowie Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und die von den Eltern in der Grundschule angemeldet wurden (Auslösung der Schulpflicht durch die Eltern), werden zum jeweiligen Schuljahr schulpflichtig.

Aufgrund dieser Regelung können Sie sich gerne am Informationsabend über unsere Schule informieren, auch wenn Ihr Kind erst im Folgejahr nach der Einschulung das 6. Lebensjahr vollenden wird. Bitte beachten Sie, dass Entscheidungen über die Einschulung sogenannter Korridor-Kinder in Absprache mit dem Kindergarten und der Schule getroffen werden.

Das Datum für den Informationsabend und den Anmeldetag finden Sie unter dem Reiter "Termine" auf dieser Homepage.

Fragen zum Thema Anmeldung und Anmeldeverfahren können Sie uns jederzeit gerne per E-Mail oder auch telefonisch stellen.